Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heinrich Wild GmbH & Co. KG
I. Anwendungsbereich
1. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche Person oder rechtsfähige Personengemeinschaft, mit der in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstigen Leistungen.
3. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
II. Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und für etwaige Nachbestellungen nicht verbindlich. Eine Bestellung des Bestellers ist ein bindendes Angebot. Beziehen sich Angebote und Auftragsbestätigungen auf unseren Katalog oder unser Prospektmaterial, so gilt jeweils die letzte Ausgabe. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
2. Alle Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns auch nach der Auftragsbestätigung vor. Wir sind berechtigt, gleichwertige oder wertverbessernde Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung vorzunehmen, ohne dass für den Besteller hieraus ein Recht zur Mängelrüge erwächst, wenn und soweit die Änderungen für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung unvermeidbar sind und die Verwendbarkeit der Ware für den Besteller hiervon nicht berührt wird.
3. Bereits im Angebotsstadium hat uns der Besteller schriftlich auf eine aus dem Rahmen fallende Beanspruchung an die zu liefernden Gegenstände sowie auf andere Risiken hinzuweisen, die bei ihrer Verwendung entstehen können.
4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
5. Werden uns nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, so sind wir berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Neben bereits eingetretenen Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung insbesondere eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Besteller in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens.
III. Vergütung-, Liefer- und Versandbedingungen
1. Unsere Preise gelten ab Lager ausschließlich der Einwegverpackung, die zum Selbstkostenpreis berechnet wird. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Verändern sich nach Vertragsabschluss die für die Preisbildung maßgebenden Faktoren, wie Löhne und/oder Kosten für Material und/oder Betriebsstoffe sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
2. Alle Preise gelten – wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist - ohne Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren sowohl im Inland als auch im Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Diese Kosten der Versendung, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet, hat der Kunde ab dem Ort der Niederlassung der Verkäuferin zu tragen.
3. Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach Wahl der Verkäuferin.
4. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits in Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Geraten wir in Lieferverzug, ist der Besteller – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes zu verlangen. Weitere Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferverzug auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht als auch soweit in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit bzw. für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.
6. Der Kunde versichert, dass die hinterlegte Lieferanschrift richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Adressdaten zusätzliche Kosten bei der Versendung entstehen, so hat der Kunde diese der Verkäuferin zu ersetzen.
7. Erwirbt der Kunde in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Artikel, besteht mitunter die Möglichkeit der einheitlichen Versendung, sofern der Kunde dies gesondert mitteilt. Ein Anspruch auf einer solchen Gesamtlieferung besteht aber nicht. Teillieferungen sind zulässig, sofern der Besteller nicht schon bei Auftragserteilung ein besonderes Interesse an einer einheitlichen Gesamtlieferung zum Ausdruck bringt.
8. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht diese Gefahr stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher in Annahmeverzug ist.
IV. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
1. Es gelten die auf Angebot und Rechnung ausgedruckten Zahlungsbedingungen. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Beiträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages beim Verkäufer. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, ein Unternehmer 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Verkäufer hält sich jedoch vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen.
V. Eigentumsvorbehalt
1.Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 449 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zurvollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die noch in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Ertritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiter veräußert, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsermächtigung Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen in der Höhe freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25 % übersteigt.
2. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB. Wird die Vorbehaltssache mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
VI. Sach- und Rechtsmängel
1. Soweit unsere Leistung einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die hierzu notwendigen Aufwendungen, tragen wir nur, soweit sich diese Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, dass ein Liefergegenstand nachträglich an einem anderen Ort als den Sitz des Bestellers verbracht wurde, es sei denn diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind an uns zurückzugeben.
2. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Bei Schadensersatz gelten die Haftungsbeschränkungen der Ziffer VII. dieser AGB.
3. Der Besteller muss für einen Gewährleistungsanspruch seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommen. Bei offensichtlichen Mängeln muss der Besteller diese in jedem Falle innerhalb 7 Tage geltend machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Der Besteller hat uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, Ausbesserungen und Ersatzlieferungen vorzunehmen.
4. Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese unverzüglich an uns mitzuteilen und uns bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. Versicherung nach besten Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat unter anderem die Pflicht, dem Transportunternehmen einen Verlust oder eine Beschädigung der Ware unmittelbar bei der Ablieferung anzuzeigen, soweit dies äußerlich erkennbar ist; er hat die Verpackung aufzubewahren. Ist der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen, sowie uns anzuzeigen.
5. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab der Lieferung, bei neuen Sachen müssen Verbraucher innerhalb zwei Jahren einen Mangelanspruch geltend machen.
6. Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren.
VII. Haftung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus übernommener Garantien gehaftet wird. Insoweit verjähren diese Ansprüche in 12 Monaten.
3. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für die Lieferung ist das Herstellerwerk bzw. unser Auslieferungslager. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Dingolfing / Regensburg 01/2008