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Batterieverordnung

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert (Nassbatterien sind als Gefahrgut an uns zurücksenden) oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Anschrift:

Heinrich Wild GmbH & Co. KG

Vilsecker Straße 4

93057 Regensburg

oder:

Heinrich Wild GmbH & Co. KG

Auenweg 5

84130 Dingolfing

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“

Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks

Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.

Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; "Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.

Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität) erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.

Informationen zum Batteriepfand

Nach §10 BattG. ist jeder Verkäufer verpflichtet für Starterbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50€ inkl. Mwst. zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Batterie keine Altbatterie abgegeben wird.

Sie können Ihre Altbatterie kostenlos bei uns, oder alternativ bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen Ihrer Stadt oder Gemeinde entsorgen.

Wir bieten 2 Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an:

  • Bei Rückgabe Ihrer Altbatterie in unserer Verkaufsstelle
  • Sie schicken (Gefahrgutvorschriften beachten!) die Altbatterie inkl. einer Kopie unserer Verkaufsrechnung ausreichend frankiert an einer der oben genannten Adressen.

Sie erreichen uns von:

Mo - Do  7:30 - 17:00 Uhr
Fr  7:30 - 16:00 Uhr
Sa  8:00 - 12:00 Uhr

Tel: 0941 - 607700

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